DNA test

30 June 2001

A. Lorch, BioSkop 14 Juni 2001

Mitte März 2001, nachdem ein Sexualtäter ein 12-jähriges Mädchen getötet hatte, machten die CDU-Innenminister Werthebach (Berlin) und Schönbohm (Brandenburg) einen Stimmungstest: Sie forderten, Gen-Daten aller in der Bundesrepublik lebenden Männer zwangsweise zu erfassen und vorbeugend beim Bundeskriminalamt zu speichern. Der Vorstoß stieß noch auf breite Ablehnung. Aber der nächste Ruf nach genetischen Rasterfahndungen kommt bestimmt - spätestens nach dem nächsten Aufsehen erregenden Sexualmord. KritikerInnen der Methode argumentieren juristisch und bewerten Massen-Gentests zu Recht als verfassungswidrig. Allerdings übersehen dabei viele, dass auch die Aussagekraft und Verlässlichkeit des »genetischen Fingerabdrucks« begrenzt sind.

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